Garten-Deadline 1. März: Warum Sie Hecken und Sträucher nur noch bis Samstag radikal schneiden dürfen

26. Februar 2026

Der Frühling klopft an die Tür, doch für Gartenbesitzer in Deutschland tickt die Uhr. Wer Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze radikal stutzen oder entfernen möchte, hat dafür nur noch bis zum kommenden Samstag Zeit. Ab dem 1. März 2026 greifen die strengen Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), und Verstöße können extrem teuer werden.

Garten-Check 2026

Erlaubt vs. Verboten: Der Pflegeschnitt-Trick

  • Schonender Formschnitt: Ein leichter Zuwachsschnitt zur Formgebung bleibt das ganze Jahr über erlaubt, sofern keine Vögel darin brüten.
  • Verkehrssicherung: Ragen Äste auf den Gehweg oder behindern die Sicht im Straßenverkehr, dürfen (und müssen) diese auch nach dem 1. März entfernt werden.
  • Totholz-Entfernung: Kranke oder abgestorbene Äste dürfen zur Sicherheit jederzeit entnommen werden, um Unfälle durch herabstrebendes Holz zu vermeiden.
Gesetzes-Guide: Was ist ab Sonntag verboten?

Das Gesetz dient primär dem Schutz von nistenden Vögeln und Insekten. Hier ist die Übersicht, was Sie ab dem Stichtag beachten müssen:

  • Radikalschnitt verboten: Es ist untersagt, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
  • Beseitigung: Das komplette Entfernen von Heckenstrukturen ist in diesem Zeitraum streng verboten.
  • Hohe Bußgelder: Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
  • Artenschutz: Selbst wenn kein Nest sichtbar ist, gilt das pauschale Verbot, um den Lebensraum für die beginnende Brutsaison zu sichern.

Warum 2026 besondere Vorsicht geboten ist

Aufgrund des ungewöhnlich milden Februars 2026 haben viele Vögel bereits früher mit dem Nestbau begonnen. Experten vom NABU warnen, dass man sich nicht allein auf das Datum verlassen sollte. Wer am Freitag oder Samstag noch zur Heckenschere greift, ist gesetzlich zwar auf der sicheren Seite, sollte das Gebüsch aber dennoch vorher gründlich nach Nestern absuchen. Ein zerstörtes Nest mit Eiern gilt auch vor dem 1. März als Verstoß gegen den allgemeinen Artenschutz.

Was ist mit Bäumen im eigenen Garten?

Für Bäume in Haus- und Nutzgärten gilt das Verbot des „Fällens“ während der Sommerpause ebenfalls, es sei denn, es liegt eine spezielle Genehmigung vor oder der Baum ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Wer also eine Tanne oder einen Apfelbaum fällen möchte, sollte dies idealerweise noch vor diesem Wochenende erledigen. Achten Sie jedoch auf die örtlichen Baumschutzsatzungen Ihrer Stadt, die oft noch strengere Regeln aufstellen als das Bundesgesetz.

Was jetzt?

Nutzen Sie das kommende Fenster bis Samstagabend für alle groben Arbeiten. Danach heißt es: Finger weg von der Motorsäge und den Vögeln den nötigen Rückzugsort für den Nachwuchs lassen.

Bußgeld-Katalog 2026: Was kostet ein Verstoß?

Da das Bundesnaturschutzgesetz den Rahmen vorgibt, die konkrete Umsetzung aber Ländersache ist, variieren die Strafen erheblich. Wer ab Sonntag ohne Genehmigung Hecken radikal entfernt, muss mit folgenden Bußgeldern rechnen:

BundeslandBußgeld (leichter Verstoß)Bußgeld (schwerer Verstoß / Rodung)
Bayernab 50 €bis 15.000 €
Baden-Württembergab 100 €bis 50.000 €
Nordrhein-Westfalenab 150 €bis 50.000 €
Hessenab 100 €bis 25.000 €
Brandenburg / Berlinab 250 €bis 65.000 €
Niedersachsenab 100 €bis 50.000 €

Profi-Tipp: Die Höchstsätze von bis zu 100.000 Euro werden meist nur bei gewerblichen Verstößen oder der Zerstörung geschützter Biotope fällig. Dennoch kann auch im privaten Garten ein Bußgeld im vierstelligen Bereich die Urlaubskasse empfindlich treffen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche, medizinische oder rechtliche Beratung; alle Angaben sind ohne Gewähr.